Fragen Sie uns
Welche Unterlagen gehören zur Selbstauskunft?
Um eine angenehme Mieterstruktur zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine gründliche Prüfung. Das schützt die Sie gleichermaßen wie die Eigentümer.
Zur Prüfung legen Sie der ausgefüllten Selbstauskunft bitte die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Schufa-Auskunft, ein polizeiliches Führungszeugnis und den Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung bei.
Sofern Sie temporär Unterstützung vom Jobcenter erhalten, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht, ihre BG-Nummer, die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners, sowie die Bürgschaftserklärung.
Kann ich bereits früher in die Wohnung, um Möbel einzuräumen?
Grundsätzlich beginnt das Mietverhältnis mit dem im Mietvertrag unterschriebenen Datum.
Die Schlüsselübergabe kann jedoch in Absprache ggf. bei überwiesener Kaution und Eingang der ersten Miete früher erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Immobilien im Eigenbestand fallen keine Maklergebühren an. Externe Objekte werden mit der jeweiligen Courtage aufgeführt.
Verwaltungskosten, Dienstleistungsverträge, Projektmanagement und Beratungsdienstleistungen sind individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihren Vorstellungen und Wünschen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Können Sie mich bei Versicherungs- und Finanzierungsthemen unterstützen?
Sollten Sie Bedarf an einer fairen Versicherung oder Beratung rund um die Finanzierung Ihrer Vorhaben benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen bei der Lösungsfindung bis hin zur Umsetzung zur Seite.